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Bildungs- & Teilhabepaket

Durch das Starke-Familien-Gesetz vom 01.08.2019 wurden die Leistungen aus dem Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in weiten Teilen verbessert beziehungsweise erhöht.

Auf das Paket haben solche Kinder Anspruch, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe zum Lebensunterhalt), Wohngeld oder einen Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten.

Wenn Sie einen Anspruch haben, können Sie Zuschüsse für die Lernförderung beantragen. Beachten Sie bitte, dass Sie die Förderung in Abhängigkeit davon, woher Sie die Leistungen beziehen, beantragen müssen:

  1. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II stellen die Anträge bei dem für sie zuständigen Jobcenter. Weitere Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite des Jobcenters.
  2. Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen die Anträge beim Sozialamt, Friedrich-Engels-Allee 76, 42285 Wuppertal.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen werden die bewilligten Leistungen des BuT nur direkt an den Leistungsträger (in diesem Fall an die Bergische Nachhilfeschule) überwiesen. Beantragen Sie die Förderung deshalb bitte rechtzeitig vor Beginn der Nachhilfe.

Haben Sie Fragen zur Lernförderung beziehungsweise Nachhilfeunterricht mit dem Bildungs- und Teilhabepaket? Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung? Natürlich können Sie uns auch bei weiteren Fragen oder Anliegen gerne kontaktieren.
Rufen Sie uns einfach unter der Rufnummer 0202 – 261 58 771 an oder senden uns eine Mail an info@bergische-nachhilfeschule.de.

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