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Bildungspaket

Mitmachen möglich machen

Bildung & Teilhabe

Dank des Starke-Familien-Gesetzes, welches zum 01.08.2019 in Kraft getreten ist, wurden die Leistungen aus dem Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in weiten Teilen verbessert bzw. erhöht.

Anspruch auf das BuT haben Kinder, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe zum Lebensunterhalt), Wohngeld oder einen Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten.

Auch für Kinder aus Flüchtlingsfamilien werden seit 1. März 2015 die Bildungs- und Teilhabeleistungen von Anfang an gewährt, um durch Bildung Ausgrenzung zu vermeiden.

Wenn Sie Anspruch haben, können Sie Zuschüsse für die Lernförderung beantragen. Je nachdem, woher Sie die Leistungen beziehen, müssen Sie die Förderung dementsprechend beantragen:

  1. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II stellen die Anträge bei dem für sie zuständigen Jobcenter. Weitere Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite des Jobcenters.
  2. Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen die Anträge beim Sozialamt, Friedrich-Engels-Allee 76, 42285 Wuppertal.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen werden die bewilligten Leistungen des BuT nur direkt an den Leistungsträger (in diesem Fall an die Bergische Nachhilfeschule) überwiesen. Beantragen Sie die Förderung deshalb rechtzeitig vor Beginn der Nachhilfe.

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